Häufige Fragen

Sind im Arbeitsvertrag feste Arbeitszeiten geregelt, gelten diese auch im Homeoffice, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Auch wenn die Arbeitszeit im Homeoffice eher frei gestaltet werden kann, muss das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Es regelt sowohl die Höchstarbeitszeit von normalerweise acht Stunden als auch die Vorschrift zur Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Bis 23 Uhr zu arbeiten und dann am nächsten Tag um 8 Uhr morgens weiterzumachen, wäre also nicht erlaubt.

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