Häufige Fragen
Betriebs- und Personalräte verfügen über entsprechende Mitbestimmungsrechte bei der Ermittlung und Aufteilung der erforderlichen Betreuungsmaßnahmen gemäß §9 Abs. 3 ASiG, Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetz.
Betriebs- und Personalräte verfügen über entsprechende Mitbestimmungsrechte bei der Ermittlung und Aufteilung der erforderlichen Betreuungsmaßnahmen gemäß §9 Abs. 3 ASiG, Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetz.
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