Häufige Fragen

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verlangen als Grundvoraussetzung die Beschäftigung fachlich qualifizierten Personals, d. h. zumindest die Leitung der Einrichtung muss in den Händen einer staatlich geprüften sozialpädagogischen Fachkraft liegen. Daneben sind eine Vereinssatzung, die Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes erforderlich. Abschließend benötigen wir von Ihnen den Namen und die Adresse der Einrichtung, dazu noch Anzahl und Alter der Kinder, welche die Einrichtung regelmäßig besuchen.

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