Häufige Fragen

Kinder in Tageseinrichtungen und Kinder in Tagespflege (§2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII); Schüler*innen während des Besuchs allgemein- und berufsbildendender Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführte Betreuungsmaßnahmen (§2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII); Studierende an Hochschulen (§2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII). Die Schülerunfallversicherung stellt zahlenmäßig den größten Block der Versicherten bei der Unfallkasse Hessen. So sind ca. 60 % aller bei der Unfallkasse Hessen Versicherten entweder Kinder, Schüler*innen oder Studierende.

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