Häufige Fragen

Wenn Sie bei einer Hilfeleistung einen Sachschaden (Kleidung, Mobilgerät) erlitten haben, ersetzt die UKH diesen auf Antrag grundsätzlich. Auch andere Aufwendungen, die in der Hilfesituation notwendig wurden, werden erstattet.

Um den Wert der beschädigten Gegenstände nachzuweisen, reichen Sie mit Ihrem Antrag am besten direkt vorhandene Rechnungen oder andere Nachweise ein. Für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren gelten Sonderregelungen, die Sie bitte über das Servicetelefon erfragen (069 29972-440).

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