Häufige Fragen

Als gesetzlicher Unfallversicherungsträger sind wir per Gesetz verpflichtet, mit allen geeigneten Mitteln Unfälle in unseren Mitgliedsunternehmen zu verhindern. Dazu gehört auch die Qualifizierung von Versicherten. Wenn Sie in einem bei der UKH versicherten Unternehmen beschäftigt sind und in Ihrem Betrieb als sogenannte*r Multiplikator*in (Führungskraft, Personal- oder Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin, Sicherheitsbeauftragte*r usw.) tätig sind, können Sie kostenfrei teilnehmen, sofern keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen. Dies gilt auch für die anfallenden Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung trägt das Unternehmen.

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