Häufige Fragen

Eine verbindliche Vorschrift in der festgelegt wird, nach welcher Zeit Reifen von Feuerwehrfahrzeugen zu ersetzen sind, gibt es nicht. Es sind zunächst die Angaben des Reifenherstellers hinsichtlich der maximalen Einsatzdauer zu beachten. Untersuchungen haben gezeigt, dass Reifen von Feuerwehrfahrzeugen nach spätestens zehn Jahren zu ersetzen sind. Längere Einsatzzeiten sind nicht zu verantworten.

Diese Einschätzung wird vom Hessischen Ministerium des Inneren und des Sports (HMdIS) geteilt. Ein Schreiben des HMdIS vom November 2006 gibt dazu folgende Aussage: „Wegen der zumeist geringen Laufleistung von Feuerwehrfahrzeugen ist die Erneuerung der Bereifung in der Regel bereits vor Erreichen dieser Verschleißgrenze erforderlich. Mit steigendem Alter härtet die Gummimischung der Laufflächen aus und die Haftung lässt nach. Darüber hinaus können Standschäden im Unterbau entstehen, die von außen nicht erkennbar sind. Reifen von Feuerwehrfahrzeugen sind daher spätestens 10 Jahre nach ihrer Herstellung auszusondern.“ Mehr dazu ... (Stand: Januar 2020)

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