Häufige Fragen

Die Leistungen der Unfallkasse Hessen werden in der Regel ohne Antrag von Amts wegen erbracht. Dies geschieht nach Kenntnisnahme von dem Unfall (z. B. durch den Durchgangsarztbericht bzw. die Unfallanzeige) und abschließender Prüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Versicherungsfall im Sinne des SGB VII vorliegen. Selbstverständlich können Sie sich auch nach einem Unfall persönlich bei der Unfallkasse Hessen melden.

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