Häufige Fragen

Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem mit entsprechender Planungssicherheit. Auch hinsichtlich der regelmäßig vorliegenden betriebsspezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren ist eine gute Planbarkeit gegeben. Für die Erfüllung der temporär anfallenden Aufgaben ist allerdings Flexibilität erforderlich.

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