Häufige Fragen
Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem mit entsprechender Planungssicherheit. Auch hinsichtlich der regelmäßig vorliegenden betriebsspezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren ist eine gute Planbarkeit gegeben. Für die Erfüllung der temporär anfallenden Aufgaben ist allerdings Flexibilität erforderlich.