Häufige Fragen

Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der Vorschrift vorgegeben. Zur Grundbetreuung gehören Beratungen zu allen Gefährdungen, die für die Betriebsart typisch sind, unabhängig von deren Risiko. Zur betriebsspezifischen Betreuung gehören Beratungen zu allen Gefährdungen, die für die Betriebsart atypisch sind. Dazu können auch atypische Räumlichkeiten wie z. B. Gebäude mit Denkmalschutz gehören. Weiterhin gehören hierzu temporäre Anlässe wie Neu- und Umbau, Veränderung von Verfahren usw., aber auch Themen, die einen erhöhten Unterstützungs- oder Beratungsbedarf nach sich ziehen. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge zählt auch zu der betriebsspezifischen Betreuung. Der Betrieb ermittelt ergänzend Art und Umfang der Betreuung selbst auf der Basis des vorgegebenen Verfahrens, wie es in der DGUV Regel 100-001 beschrieben ist.

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