Häufige Fragen

Ein Betrieb im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist. 

Eine Gemeinde oder ein Landkreis besteht in der Regel aus unterschiedlichen Betrieben wie z. B. Verwaltung, Bauhof, Schwimmbad etc.

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