Häufige Fragen

Ob Schülerinnen und Schüler im Arbeitslehreunterricht künstliche oder überlange Fingernägel tragen dürfen, ist keine Frage des Stils, sondern eine Frage der Sicherheit und Hygiene. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.

Die Entscheidung liegt in der Regel bei der Schule bzw. bei der unterrichtenden Lehrkraft und orientiert sich an den geltenden Sicherheitsvorgaben sowie einer individuellen Gefährdungsbeurteilung. Die „Richtlinie für Sicherheit im Unterricht“ (RISU) gibt hierzu klar vor: „Für Tätigkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des eigenen Unterrichts, einschließlich der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist die Lehrkraft verantwortlich. Reifegrad und Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.“ Nähere Informationen zur RISU finden Sie hier.

1. Sicherheitsaspekte

Der Arbeitslehreunterricht ist in vielen Schulen sehr praxisorientiert, sei es beim Werken, in der Technik, beim Umgang mit Maschinen oder in der Schullehrküche. In solchen Situationen können künstliche oder überlange Fingernägel schnell zur Gefahr werden:

  • Hängenbleiben und Verletzungsgefahr: Nägel können leicht in Maschinen, Werkzeugen oder Materialien hängen bleiben. Das kann zu schmerzhaften Verletzungen am Finger führen.
  • Erschwerte Bedienung: Lange Nägel behindern das sichere Greifen und Führen von Werkzeugen.
  • Beschädigung von Schutzausrüstung: Schutzhandschuhe, etwa bei Arbeiten mit Chemikalien oder in der Küche, können durch spitze oder harte Nägel einreißen und so ihre Schutzfunktion verlieren.

2. Hygienische Anforderungen

Gerade im Bereich der Lebensmittelzubereitung gelten strenge Hygienevorschriften – auch in der Schule. Kurze, saubere Fingernägel sind hierbei Pflicht, denn:

  • Unter langen oder künstlichen Nägeln sammeln sich leichter Keime und Bakterien.
  • Künstliche Nägel und Nagellack können absplittern und so Lebensmittel kontaminieren.
     

Unser Fazit: Wenn Verletzungs- oder Hygienerisiken bestehen, stehen Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten über dem modischen Ausdruck. Daher sollten künstliche und überlange Fingernägel im praktischen Teil des Arbeitslehreunterrichts untersagt oder nur in wenigen geeigneten Situation zulässig sein.

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