Häufige Fragen

Berechtigungsscheine sind in einem festgelegten Zeitraum von zwei Jahren gültig und können nicht auf andere Zeiträume übertragen werden. Die Gültigkeit und die Lehrgänge, an denen die Teilnahme erfolgen kann, sind aufgedruckt. Die Berechtigungsscheine sind einer ermächtigten Stelle für die direkte Abrechnung der Lehrgangsgebühren mit uns vorzulegen.

Ergänzend zu den Berechtigungsscheinen ist der ermächtigten Stelle das Abrechnungsformular ausgefüllt zu übergeben. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer*innen dieses Dokument erst im Lehrgang unterschreiben und hiermit ihre Anwesenheit und Teilnahme bestätigen.

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