Häufige Fragen
Für die Grundbetreuung wird die Einsatzzeit entsprechend der Betreuungsgruppe nach Anlage 1 und 2 als Summenwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Mindestzeitanteile auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt. Der zusätzliche Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird anhand des Schemas in der DGUV Regel 100-002 für jedes Aufgabenfeld ermittelt. Mit dem Schema wird auch die Aufteilung auf Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie ggf. weitere Personen mit Fachkompetenz berücksichtigt.