Häufige Fragen

Bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit erfolgt die Meldung in der Regel durch einen Arzt, den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, oder eine andere Stelle, wie z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder das Arbeitsamt. Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen eine Berufskrankheit vorliegt, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, Ihren Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin oder direkt an die Unfallkasse Hessen.

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