Häufige Fragen

Gutachter*innen werden so ausgewählt, dass sie in der Nähe der Versicherten ansässig sind, um die Reisezeiten zu verkürzen. Versicherte können natürlich auch eigene Gutachter*innen vorschlagen, sofern sie fachlich geeignet sind. Zur fachlichen Eignung gehört, dass die Person mit derm Verfahren von berufsgenossenschaftlichen Gutachten vertraut ist. In der Regel werden drei, mindestens zwei, Gutachter*innen zur Wahl von der UKH vorgeschlagen.

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