Häufige Fragen

Ermitteln Sie zunächst die Summe der Einsatzzeiten. Die Aufteilung erfolgt anhand einer Betrachtung der Aufgaben der Grundbetreuung und deren Bewertung hinsichtlich der betrieblichen Betreuungserfordernisse. Beachten Sie dabei die Einhaltung der Mindestzeitanteile (20%, mindestens 0,2 Std. pro Beschäftigtem).

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