Häufige Fragen

Ja. Sofern Steuerberater oder andere Dienstleister mit der Meldung beauftragt sind, sollten die Zugangsdaten für den Stammdatendienst unbedingt an diese weitergeleitet werden. Die Dienstleister können dann auch zukünftig jährlich den Stammdatenabgleich vornehmen und den Lohnnachweis digital erstatten.

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