Häufige Fragen

Ja, nach § 26 Abs. 2 dürfen Unternehmen Personen als Ersthelfende einsetzen, die über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen. Voraussetzung: Bei ihrer Tätigkeit praktizieren sie regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen oder sie bilden sich im Beruf entsprechend fort. Näheres finden Sie in der DGUV Regel 100-001 unter Ziffer 4.6.1.

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