Häufige Fragen

In Absprache mit der für Sie zuständigen Aufsichtsperson ist die Durchführung eines hausinternen und auf Sie abgestimmten Qualifizierungsangebotes möglich. Es müssen jedoch mindestens 15 Beschäftigte daran teilnehmen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihre Aufsichtsperson. Die Kosten für die Verpflegung und die Referenten übernimmt die UKH. Über unser Servicetelefon erfahren Sie den Namen der für Sie zuständigen Aufsichtsperson.

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