Häufige Fragen

Hierfür gibt es mehrere Quellen:

  1. Fachliche Anforderungen an die Bedienung gefährlicher Arbeitsmittel werden in den Grundsätzen der Unfallversicherungsträger (DGUV Grundsätze) formuliert. Die BetrSichV weist nur darauf hin, dass eine angemessene Qualifikation bei gefährlichen Tätigkeiten als organisatorische Schutzmaßnahme zu sehen ist.
  2. Für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Schutzstufen 3 und 4 fordert die BioStoffV eine besondere Fachkunde. 2014 soll die TRBA 200 mit Aussagen zur erforderlichen Fachkunde erscheinen.
  3. Für den Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen sind gemäß den Anforderungen der GefStoffV in verschiedenen TRGS Anforderungen an die Fach- oder Sachkunde festgelegt.

Wenn Sie in Gesetzen und Verordnungen nicht fündig werden, welche Qualifikation Sie verlangen sollen, lohnt ein Blick in das untergesetzliche Regelwerk der staatlichen Ausschüsse oder der Unfallversicherungsträger. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt/die Betriebsärztin sollten Ihnen bei der Beantwortung Hilfestellung geben können.

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