Häufige Fragen

Die MdE drückt aus in welchem Umfang der Versicherte durch die vom Versicherungsfall verursachten Funktionsbeeinträchtigungen die Fähigkeit verloren hat, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Erwerb zu verschaffen. Bei Jugendlichen wird die MdE nach den Auswirkungen bemessen, die sich bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsschäden ergeben würden. Die MdE ist nicht gleichzusetzen mit den Begriffen Arbeitsunfähigkeit (AU) der gesetzlichen Krankenversicherung, Erwerbsminderung (EM) der gesetzlichen Rentenversicherung oder Grad der Behinderung (GdB) des Rechts der behinderten Menschen. Hinter diesen Begriffen stehen jeweils verschiedene rechtliche Definitionen. Zur Festsetzung der MdE werden in der Regel Gutachten erstellt.

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