Häufige Fragen

Ob eigene Ersthelfende für die Wäscherei und die Werkstatt erforderlich sind, wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt (Erste Hilfe als Teil der Maßnahmen). Das Gefährdungspotenzial und die Gewährleistung einer raschen Erste-Hilfe-Leistung sind hierfür wichtige Maßstäbe.

Wird ein Bedarf für beide Betriebsteile festgestellt, der durch die medizinischen Einrichtungen nicht abgedeckt werden kann, sind weitere Ersthelfer*innen zu qualifizieren. Die UKH übernimmt für diese auch die Kosten.

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