Ob eigene Ersthelfende für die Wäscherei und die Werkstatt erforderlich sind, wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt (Erste Hilfe als Teil der Maßnahmen). Das Gefährdungspotenzial und die Gewährleistung einer raschen Erste-Hilfe-Leistung sind hierfür wichtige Maßstäbe.
Wird ein Bedarf für beide Betriebsteile festgestellt, der durch die medizinischen Einrichtungen nicht abgedeckt werden kann, sind weitere Ersthelfer*innen zu qualifizieren. Die UKH übernimmt für diese auch die Kosten.