Häufige Fragen

Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der Vorschrift vorgegeben. Sie deckt Aufgaben ab, die typischerweise in allen Betrieben vorkommen. Zusätzliche zeitweilig oder dauernd erforderliche Aufgaben sollen durch die betriebsspezifische Betreuung aufgefangen werden, weshalb diese auch individuell für den Betrieb festzulegen ist. Der Betrieb ermittelt ergänzend Art und Umfang der Betreuung selbst auf der Basis des vorgegebenen Verfahrens.

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