
DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze
10/2017
Vibrationsexposition und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
DGUV Grundsatz 309-013
Artikelnummer | G 309-013 |
Seiten | 24 |
Dateiformat | |
Barrierefrei | nein |
Dateigröße | 206 KB |
Anforderungen an Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Messung bei Vibrationsexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Dieser Grundsatz legt Inhalt und Dauer der Ausbildung zur Erlangung der Fachkunde nach § 5 der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung für: die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Vibrationsexposition, die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitsplätzen für Hand-Arm-Vibrationen, die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitsplätzen für Ganzkörper-Vibrationen. fest.