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DGUV Informationen

10/2018

Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz

DGUV Information 205-030

Artikelnummeri 205-030
Seiten16
Dateiformat PDF
Barrierefrei nein
Dateigröße398 KB

 Gilt nicht für Fahrzeugtanks, ortsfeste Speichertanks, Tankfahrzeuge etc.

Druckgasbehälter, wie Propan- und Acetylengasflaschen, sind weit verbreitet und stellen somit im Brandeinsatz für Einsatzkräfte von z. B. Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisationen eine besondere Gefahr dar. Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) hat zum spezifischen Verhalten von Acetylen- und Propangasflaschen im Brandfall umfangreiche Versuchsreihen durchgeführt. Die BAM, der Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV und weitere Institutionen haben gemeinsam zwei DGUV-Informationen mit praktischen Hinweisen für Einsatzkräfte erarbeitet, die die aktuellen Forschungsarbeiten der BAM berücksichtigen und die bereits bestehenden, teilweise inkonsistenten Handlungshilfen und Merkblätter verschiedener Quellen auf einen aktuellen und sicherheitstechnisch konsistenten Stand bringen: Umgang mit Acetylenflaschen im Brandeinsatz (DGUV Information 205-029) Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz (DGUV Information 205-030) Die Priorität lag dabei in Erstellung einer praktischen, kurzgefassten und leicht verständlichen Handlungshilfe für den Einsatz. Für Propan- und Acetylengas-flaschen wurden daher einfache, taktische Schemata zur Einsatzabwicklung und Gefahrenminimierung entwickelt. Darüber hinaus werden die wichtigsten Grundsätze und Regeln zu Beginn der DGUV-Informationen in Kurzform dargestellt.

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