Aufgaben der Führungskräfte in Hochschulen zu Sicherheit und Gesundheit
- Hochschulen
Eine Führungskraft ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Dieser Grundsatz gilt auch für den Forschungs- und Lehrbetrieb an Hochschulen und bezieht somit Lehrende und Studierende mit ein. In diesem Seminar sollen Führungskräfte mit ihren Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz, mit den damit verbundenen Aufgaben sowie mit Haftungsfragen vertraut gemacht werden. Das Thema Arbeitsschutzorganisation in Hochschulen wird ebenso erläutert wie das Thema Gefährdungsbeurteilung und die Aufgaben des Unfallversicherungsträgers.
- Die UKH als Unfallversicherungsträger
- Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz
- Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz
- Arbeitsschutzorganisation in Hochschulen
- Verantwortung und Haftung von Führungskräften
- Gefährdungsbeurteilung als Führungsaufgabe
Aktuell bieten wir zu diesem Thema keinen Termin an. Mit Hilfe des Kontaktformulars können Sie uns Ihr Interesse mitteilen, dann merken wir Sie gerne vor.
*Pflichtfeld