Antrag auf Kostenübernahme für Seminare anderer Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften

Bitte stellen Sie den Antrag, bevor Sie sich zur gewünschten Fort- oder Weiterbildung eines anderen Unfallversicherungsträgers anmelden. Nachträglich ist die Übernahme der Kosten leider nicht möglich. Bitte senden Sie uns nach dem Seminar die Teilnahmebescheinigung unaufgefordert zu.

Die Unfallkasse Hessen (UKH) übernimmt die Kosten für Fortbildungen bei anderen Unfallversicherungsträgern, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die UKH bietet keine vergleichbare Fortbildung an.
  • Die teilnehmende Person ist für Sicherheit und Gesundheit in seinem Betrieb verantwortlich, z. B. als Laserschutzbeauftragte*r und benötigt diese Fort- oder Weiterbildung.
  • Der Teilnehmende ist in seiner Funktion als Multiplikator*in (z.B. im Rahmen von Unterweisungen oder Beratungen) tätig.

Bitte stellen Sie den Antrag, bevor Sie sich zur Fort- oder Weiterbildung anmelden.

Welche Kosten übernimmt die Unfallkasse Hessen?

Wir übernehmen neben den Kosten für die Teilnahme auch die Kosten für Übernachtungen und Mahlzeiten in der Schulungsstätte. Kosten für Unterkunft und Mahlzeiten außerhalb der Schulungsstätte können leider nicht ersetzt werden.

Wird die Schulungsstätte nur mit einer Anreise vor 6 Uhr früh rechtzeitig erreicht, übernimmt die UKH in der Regel die Kosten für eine zusätzliche Übernachtung am Vortag.

Die UKH kann den Teilnehmenden leider weder Tagegeld für Verpflegung, Fahrtkosten oder einen möglichen Verdienstausfall erstatten.

Zur Abrechnung benötigt die UKH eine Kopie der Teilnahmebescheinigung. Lassen Sie uns diese bitte unaufgefordert zukommen, sonst ist eine Kostenübernahme leider nicht möglich.

Infromationen

*Pflichtfelder

Angaben zum Mitgliedsbetrieb/Arbeitgeber
Angaben zur teilnehmenden Person:
Angaben zur Fort- und Weiterbildung:
Schlussanmerkungen und Absenden
Wir informieren Ihren Betrieb, sobald Ihr Antrag genehmigt wurde.

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