R 105-003 Das Sachgebiet "Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen" im Fachbereich "Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz" (DB FHB) der DGUV hat diese DGUV Regel redaktionell überarbeitet und insbesondere der aktuellen Normung angepasst. Die DGUV Regel erläutert §29 der DGUV…
R 105-049 Die DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ dient der Erläuterung der Normtexte aus der überarbeiteten DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ nach ihrer Inkraftsetzung durch die einzelnen Unfallversicherungsträger.
Vorschrift 49DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“
Unfallverhütungsvorschrift
Feuerwehren
Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
9. September 2015 über ein Informationsverfahren
auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und
der…