Bekanntmachung zur Sozialwahl 2023
Aus der Wählergruppe der Arbeitgebenden wurde ebenfalls nur eine Vorschlagsliste mit dem Kennwort „Kommunaler Arbeitgeberverband Hessen e.V. (KAV Hessen e.V.)“ eingereicht.
Die zwei Listen sind vom Wahlausschuss der Unfallkasse Hessen in der Sitzung vom 22.12.2022 gemäß § 23 Abs. 1 SVWO zugelassen worden.
Für beide Wählergruppen findet keine Wahlhandlung statt (§ 28 Abs. 1 SVWO).
Der Wahlausschuss stellte in seiner Sitzung am 02.02.2023 das folgende Wahlergebnis zur Vertreterversammlung fest: Wahlergebnis Sozialversicherungswahl 2023.
Die in den beiden zugelassenen Vorschlagslisten benannten Mitglieder gelten mit Ablauf des 31.05.2023 als in die Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen gewählt (§ 28 Abs.3 SVWO).