Häufige Fragen
Ein Betrieb im Sinne dieser Vorschrift (Link) wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes, aber nicht nach Tätigkeiten, nur einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Die Regel zur Vorschrift 2 enthält in Kapitel IV ein Beispiel für eine Gemeinde. Eine Gemeinde kann dabei aus verschiedenen Betrieben bestehen.