Häufige Fragen

Die Gerätewartin bzw. der Gerätewart sollte durch den Unternehmer bzw. die Unternehmerin schriftlich bestellt sein und muss mit der Ausführung der Prüftätigkeiten beauftragt werden, um für alle Beteiligten Klarheit darüber zu schaffen, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gerätewart/die Gerätewartin in ihrer Funktion inne hat. Diese Empfehlung wird in dem DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“ auf Seite 8 begründet. Eine Musterbeauftragung ist im Downloadbereich der Hessischen Landesfeuerwehrschule verfügbar.

Mehr Informationen zur Gerätewartin/ zum Gerätewart finden Sie hier.

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