Häufige Fragen

Die Unfallkasse Hessen bietet keine Erste-Hilfe-Lehrgänge an.

Betriebliche Ersthelfer*innen müssen von einer ermächtigten Stelle (Hilfsorganisationen und private Erste-Hilfe-Schulen) aus- und fortgebildet werden (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1), da diese sich nach den Anforderungen des DGUV Grundsatzes 304-001 richten.

Die Anforderungskriterien werden durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) der gesetzlichen Unfallversicherungsträger*innen geprüft. Die QSEH ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eingerichtet. Sie führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebs im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherungsträger*innen durch.

Zum Seitenanfang navigieren