Wenn die Amtsleitungen auch die Verantwortung für Beschäftigte oder andere Versicherte der UKH in ihrem Unternehmen haben, so müssen sie auch die UVVen kennen und beachten, obwohl diese nicht zu ihrem
Die Regelungen der DGUV Vorschrift 1 finden keine Anwendung auf den Lehrbetrieb der Schulen, da nach § 21 Abs. 2 Satz 2 SGB VII das Hessische Kultusministerium (HKM) als Schulhoheitsträger verpflichte