Letzte Änderung: 07. März 2026

Sicher geschützt, richtig reagiert

Zecken entfernen: Haftungsfragen und Praxistipps

Zecken sind im Kita-Alltag keine Seltenheit. Doch wie schützt man Kinder wirksam und was ist bei einem Zeckenstich rechtlich und praktisch zu beachten? Wir geben einen Überblick für pädagogische Fachkräfte.

Zecken sind in großen Teilen Deutschlands keine Seltenheit. Gerade Kinder, die viel draußen spielen, können häufiger von Zecken gestochen werden. Für pädagogische Fachkräfte in Kitas stellt sich daher immer wieder die Frage, wie sich Kinder wirksam schützen lassen und wie man bei einem Zeckenstich richtig, sicher und auch rechtlich abgesichert handelt.

Der folgende Überblick richtet sich gezielt an pädagogische Fachkräfte und informiert über gesundheitliche Risiken, präventive Maßnahmen, rechtliche Grundlagen sowie das empfohlene Vorgehen im Kita-Alltag.

Bild: © Anna Ritter, Adobe Stock

Warum sind Zecken gefährlich?

Zecken sind Spinnentiere, die sich bevorzugt in hohem Gras, Gebüsch und an Waldrändern aufhalten. Beim Vorbeigehen werden sie auf Mensch oder Tier abgestreift und setzen sich auf der Haut fest. Ein Zeckenstich ist meist schmerzlos und bleibt daher häufig zunächst unbemerkt.

Zecken können Krankheitserreger übertragen. In Deutschland sind insbesondere zwei Erkrankungen relevant:

  • Lyme-Borreliose: 
    Dabei handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit. Ein frühes Anzeichen kann eine sich langsam ausbreitende Hautrötung (Wanderröte) rund um die Einstichstelle sein. Unbehandelt kann Borreliose u. a. Gelenke, Nerven oder das Herz betreffen. Eine Schutzimpfung ist derzeit nicht verfügbar.
  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis): 
    FSME ist eine virale Erkrankung, die das zentrale Nervensystem angreifen kann. Sie verläuft von milden Symptomen bis hin zu schweren Krankheitsverläufen sehr unterschiedlich. Eine ursächliche Behandlung ist nicht möglich, jedoch besteht die Möglichkeit einer Schutzimpfung.

Wo sind FSME-Risikogebiete in Deutschland?

FSME tritt in Deutschland regional begrenzt auf. Zu den bekannten Risikogebieten zählen insbesondere:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Südhessen
  • Teile von Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg

Eine aktuelle und verlässliche Übersicht der FSME-Risikogebiete finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts (RKI). Unser Tipp: Pädagogische Fachkräfte sollten sich regelmäßig über den aktuellen Stand informieren und Eltern entsprechend sensibilisieren.

Was beinhaltet Zeckenschutzprävention in der Kita?

Prävention ist der wichtigste Baustein im Umgang mit Zecken. Viele Maßnahmen lassen sich gut in den Kita-Alltag integrieren:

  • Geeignete Kleidung: Lange Hosen, langärmelige Oberteile und geschlossene Schuhe reduzieren das Risiko eines Zeckenstichs. Helle Kleidung erleichtert das Erkennen von Zecken.
  • Gestaltung des Außengeländes: Regelmäßiges Mähen von Rasenflächen sowie das Meiden von hohem Gras und dichtem Unterholz senken die Zeckengefahr.
  • Körperkontrollen nach dem Aufenthalt im Freien: Kinder sollten nach dem Spielen draußen – altersangemessen, behutsam und unter Wahrung der Intimsphäre – auf Zecken kontrolliert werden. Besonders häufig betroffen sind:
    • Kniekehlen
    • Achseln
    • Hals- und Nackenbereich
    • hinter den Ohren
    • Leistenregion
  • Elterninformation: Eltern sollten regelmäßig über Zeckenrisiken, Präventionsmaßnahmen und regionale Besonderheiten informiert werden. Die Anwendung von zeckenabweisenden Mitteln (Repellents) gehört grundsätzlich in die Verantwortung der Eltern und sollte in der Kita nur mit ausdrücklicher Einwilligung erfolgen.

Dürfen pädagogische Fachkräfte Zecken entfernen?

Das Entfernen einer Zecke stellt einen Eingriff am Körper des Kindes dar. Deshalb ist hierfür grundsätzlich eine vorherige schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich. Ohne diese Einwilligung besteht für pädagogische Fachkräfte keine rechtliche Handlungssicherheit.

Zur Unterstützung der Einrichtungen stellen wir als Unfallkasse Hessen (UKH) eine „Information und Einwilligungserklärung für Sorgeberechtigte“ zur Verfügung. Diese praxisnahe Vorlage kann von Kindertageseinrichtungen genutzt werden, um das Einverständnis der Eltern zur sachgerechten Zeckenentfernung durch pädagogische Fachkräfte einzuholen.

Viele Einrichtungen integrieren diese Einwilligung bereits in die Aufnahmeunterlagen. Dies schafft Transparenz, Handlungssicherheit und ermöglicht ein zügiges Vorgehen im Bedarfsfall. Liegt keine Einwilligung vor, müssen die Eltern unverzüglich informiert werden, damit sie selbst die Entfernung der Zecke vornehmen oder veranlassen können.

Öffnet eine Lightbox: Eine Bilderfolge zeigt die Entfernung einer Zecke. Die Zecke hat sich in der Haut festgebissen. Mithilfe einer Pinzette wird die Zecke entfernt. Die Stelle, an der die Zecke saß wird desinfiziert und getrocknet.
Bild: © Jürgen Fälchle, Adobe Stock

Wie ist die richtige Vorgehensweise bei einem Zeckenbefall?

Wird bei einem Kind eine Zecke entdeckt, empfiehlt sich folgendes strukturierte Vorgehen:

  1. Ruhe bewahren und das Kind beruhigen
  2. Einwilligung der Sorgeberechtigten prüfen
  3. Sachgerechte Entfernung der Zecke (nur bei vorliegender Einwilligung):
    • Verwendung einer Zeckenzange oder Zeckenkarte
    • Zecke möglichst hautnah fassen und langsam, gerade herausziehen
    • Kein Drehen, Quetschen oder Behandeln mit Öl, Klebstoff o. Ä.
  4. Stichstelle desinfizieren
  5. Dokumentation im Verbandbuch 
    Die Zeckenentfernung gilt als Erste-Hilfe-Maßnahme und ist gemäß DGUV Information 204-021 im Verbandbuch zu dokumentieren. Festgehalten werden sollten:
    • Name des Kindes
    • Datum und Uhrzeit
    • Körperstelle
    • Maßnahme (Zeckenentfernung)
    • Name der handelnden Person
  6. Eltern informieren: 
    Eltern sollten über den Zeckenstich, das Vorgehen und mögliche Beobachtungszeichen informiert werden (z. B. Hautrötung, Fieber, grippeähnliche Symptome)

Bei Auffälligkeiten oder Unsicherheiten sollte den Eltern empfohlen werden, ärztlichen Rat einzuholen.

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