Deutlich wird dies beim Schlafbedürfnis, das sehr individuell ist. Die unter Dreijährigen haben in der Regel mehr Schlafbedarf als die Älteren. Erzieher*innen und Betreuer*innen sind oft unsicher, wie sie sich in Sachen Aufsicht beim Schlafen zu verhalten haben. Gibt es da Unterschiede zwischen den U 3-Kindern und älteren? Wir helfen Ihnen, die richtigen Maßnahmen zu treffen.
Die häufigsten Fragen zur Schlafbegleitung
- Wie sind die Kinder während ihres Mittagsschlafs zu beaufsichtigen?
- Reicht es aus, wenn wir ein Babyphone im Schlafraum haben?
Hilfreich: die Gefährdungsbeurteilung
Ermitteln Sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, welche Aspekte für die Betreuung im Schlafraum zu berücksichtigen sind. In die Überlegungen einzubeziehen sind
- Alter und Entwicklungsstand des Kindes/der Kinder
- Gruppengröße
- die räumliche Situation in der Kita.
Grundsätzlich gilt: Die Aufsicht soll durchgehend gesichert sein, wenn Kinder schlafen. Eine kurzfristige Abwesenheit der Aufsichtsperson (Toilette) ist aber möglich, wenn zum Beispiel ein Babyphone als ergänzende akustische Überwachung eingesetzt wird.