
DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze
10/2016
Branche Abfallwirtschaft Teil I: Abfallsammlung
DGUV Regel 114-601
Artikelnummer | R 114-601 |
Seiten | 44 |
Barrierefrei | nein |
Die DGUV Regel 114-601 „Branche Abfallwirtschaft. Teil I: Abfallsammlung“ hilft Unternehmerinnen und Unternehmern, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen für die Abfallsammlung konkret anzuwenden. Die Regel gibt u.a. praktische Tipps und Hinweise zur sorgfältigen Tourenplanung, der Vor- und Nachbereitung der Abfallsammeltour, der Abfallbereitstellung und zum Abfalltransport mit dem Sammelfahrzeug. Außerdem werden Empfehlungen zur Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene und der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) von Beschäftigten in der Abfallsammlung gegeben. Im Kapitel „Rückwärtsfahren und Rangieren des Abfallsammelfahrzeuges“ werden besondere Sicherheitsmaßnahmen beschrieben, die eingehalten werden müssen, wenn Unternehmen nicht auf Rückwärtsfahrten verzichten können.