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Unfallanzeige Bildungseinrichtungen

für Unfälle von Kita-Kindern, Schüler*innen und Studierenden

Artikelnummer3-046
Seiten2
Dateiformat
Barrierefrei ja
Dateigröße0 B

Um eine Unfallanzeige zu erstellen, nutzen Kitas, Schulen und Hochschulen, die keinen Zugang zum UKH Mitgliederportal bzw. zum UKH Schulportal haben, die elektronische Unfallanzeige der DGUV. Deren Serviceportal erreichen Sie über diesen Link.


Wer muss den Unfall anzeigen?
Grundsätzlich stellt der Sachkostenträger oder der Schulhoheitsträger (soweit dieser nicht Unternehmer*in ist) die Unfallanzeige. Diese können auch Personen bevollmächtigen, die Unfallanzeige zu erstatten. In Schulen und Kindertageseinrichtungen sind dies in der Regel die Leitungen der Einrichtung. Eltern sind nicht berechtigt, diese Unfallanzeige eigenmächtig auszufüllen und an die Unfallkasse zu senden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Servicetelefon.

Wann ist ein Unfall anzuzeigen?
Unfälle infolge einer Tätigkeit, die mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängt, und Wegeunfälle (z. B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Einrichtung) sind anzuzeigen, wenn sie ärztlich behandelt werden müssen oder zum Tod führen. Unfälle, die keine ärztliche Behandlung erfordern, werden nicht per Unfallanzeige erstattet, sondern werden im Verbandbuch vermerkt.

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