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Die Auflösung


Newsletter Januar 2026

Bild: © Google Gemini

Im gezeigten Foto sind zwei klare Sicherheitsmängel zu erkennen: Grünpflegearbeiten in der Höhe sowie die fehlende persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die Ladeschaufel eines Radladers wird als Standfläche genutzt und dient somit als Arbeitsplattform. Sie ist jedoch weder für das Heben von Personen ausgelegt noch ist sie gegen Absturz gesichert. Das stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar.

Zusätzlich fehlt bei der Arbeit mit der Heckenschere die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA). Dabei besteht gerade bei Grünpflegearbeiten bereits ein erhöhtes Risiko für Schnitt- und Augenverletzungen.

Eine Situation, wie sie im Garten- und Landschaftsbau oder auf kommunalen Bauhöfen häufig vorkommt: Der Radlader ist bereits vor Ort, der „kurze Schnitt“ soll schnell erledigt werden. Doch genau dabei wird die Gefahr oft unterschätzt.

Rechtliche Grundlagen

Bei Arbeiten in der Höhe sind geeignete Arbeitsmittel von der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer zur Verfügung zu stellen und von den Versicherten zu nutzen. Dies regeln unter anderem die DGUV Vorschrift 1 sowie die Betriebssicherheitsverordnung.

Bei Grünpflegearbeiten ist in der Regel das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung erforderlich. Auch dies ist in der DGUV Vorschrift 1 (§§ 28–31) festgelegt.

Was ist zu beachten?

  • Auswahl geeigneter Arbeitsmittel für den Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen: Planen Sie Einsätze vorausschauend. Für Baum-/Heckenschnittarbeiten sind Hubarbeitsbühnen (Steiger) oder fahrbare Gerüste das Mittel der Wahl.
  • Nur zugelassene Aufstiegshilfen wie z. B. Rollgerüste, Hubarbeitsbühnen oder Arbeitskörbe verwenden: Sollen ein Radlader oder ein Stapler Personen heben, muss zwingend ein dafür zugelassener, baumustergeprüfter Arbeitskorb verwendet werden.
  • Geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen: Bei Arbeiten mit Heckenscheren sind Sicherheitsschuhe, Hand- und Augenschutz, sowie ggf. Gehörschutz zu tragen.

Die DGUV Regel 114-610 bietet hierzu konkrete Hilfestellungen für Arbeitsschutzmaßnahmen in der Grün- und Landschaftspflege. Sie ergänzt bestehende Unfallverhütungsvorschriften und staatliche Arbeitsschutzvorgaben und betrachtet praxisnahe Situationen gezielt unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit.

Auf dem Foto ist folgender Sicherheitsmangel zu erkennen: Der Feuerlöscher im Betrieb ist schwer zugänglich, schlecht sichtbar angebracht und zudem durch Gegenstände verstellt. Darüber hinaus fehlt eine Kennzeichnung des Standortes der Feuerlöscheinrichtung.

Die Aufstellung und Lagerung des Feuerlöschers weicht damit erheblich von den Vorgaben der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ab. Demnach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Feuerlöscher jederzeit leicht erreichbar, gut erkennbar, vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt sowie problemlos zu handhaben sind. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass alle Feuerlöscher ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnommen werden können, um im Ernstfall schnell und sicher eingesetzt zu werden. Eine Griffhöhe zwischen 0,80 m und 1,20 m gilt dabei in der Regel als zweckmäßig. Zudem sind die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ gemäß ASR A1.3 „Sicherheits und Gesundheitskennzeichnung“ deutlich zu kennzeichnen.

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Ein häufiger Sicherheitsmangel: die Kaskadierung von Mehrfachsteckdosen

Im gezeigten Foto ist ein Sicherheitsmangel zu erkennen: die Kaskadierung von Mehrfachsteckdosen am Messestand.

Bei Auf- und Abbau von Messeständen oder in Werkstätten und Bauhöfen werden Mehrfachsteckdosen häufig eingesetzt. Gerade in diesen Bereichen sind sie jedoch starken mechanischen Belastungen ausgesetzt – etwa durch häufiges Umstecken, Transport oder Personenverkehr. Nach DGUV Vorschrift 3 müssen solche ortsveränderlichen Betriebsmittel daher besonders sorgfältig betrieben und regelmäßig geprüft werden. Beschädigte oder offensichtlich ungeeignete Steckdosenleisten dürfen nicht weiterverwendet werden.

Überlastung vermeiden – Kaskadierung birgt hohe Risiken

Werden mehrere Mehrfachsteckdosen hintereinander gesteckt (kaskadiert), kommt es schnell zu einer Überlastung einzelner Anschlüsse. Auf Messeständen ist dies besonders häufig, weil viele Geräte gleichzeitig betrieben werden sollen, die Zahl der festen Steckdosen jedoch begrenzt ist. Neben der Überlastung entstehen durch Kaskadierung weitere Gefährdungen:

  • zusätzliche Steckverbindungen erhöhen den Kontaktwiderstand
  • Leitungen können überhitzen
  • mechanische Beschädigungen bleiben oft unbemerkt

Diese Risiken schwächen die elektrische Sicherheit erheblich. Deshalb gilt gemäß DIN VDE 0620-2-1 und weiteren einschlägigen Normen: Kaskadieren ist grundsätzlich zu vermeiden und nur dann zulässig, wenn ausdrücklich dafür geprüfte und zugelassene Systeme eingesetzt werden.

Was ist zu beachten?

Die DIN VDE 0620-2-1 ergänzt die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 und stellt klar:

  • Es dürfen nur für den gewerblichen Einsatz geeignete Mehrfachsteckdosen verwendet werden.
  • Die Leitungen müssen mindestens 1,5 mm² Querschnitt besitzen.
  • Kaskadierung sollte grundsätzlich vermieden werden.

Wird ausnahmsweise eine Verlängerung benötigt, dürfen nur dafür zugelassene, geprüfte Systeme genutzt werden.

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Der Fluchtweg ist verbaut und somit im Gefahrenfall nicht nutzbar  Bild: © UKH, KI generiert

Im gezeigten Foto ist ein Sicherheitsmangel zu erkennen: Der Fluchtweg ist nicht frei zugänglich, sondern wird als Abstellfläche genutzt. Das mag auf den ersten Blick harmlos wirken, doch genau hier liegt die Gefahr.

Fluchtwege sind speziell dafür vorgesehen, im Notfall eine schnelle und sichere Flucht zu ermöglichen. Werden sie blockiert oder zugestellt, kann das im Ernstfall lebensgefährlich sein. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, kurz ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", schreiben deshalb klar vor: Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig in den erforderlichen Abmessungen freigehalten werden. Das bedeutet, dass dort weder Gegenstände gelagert noch andere Hindernisse platziert werden dürfen. Nur so ist sichergestellt, dass jeder im Notfall schnell und ohne Verzögerung den Weg ins Freie finden kann.

Mehr dazu und die genauen Vorschriften finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

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