Newsletter Oktober 2025

Finde den Fehler: Die Auflösung

Der Fluchtweg ist verbaut und somit im Gefahrenfall nicht nutzbar  Bild: © UKH, KI generiert

Im gezeigten Foto ist ein Sicherheitsmangel zu erkennen: Der Fluchtweg ist nicht frei zugänglich, sondern wird als Abstellfläche genutzt. Das mag auf den ersten Blick harmlos wirken, doch genau hier liegt die Gefahr.

Fluchtwege sind speziell dafür vorgesehen, im Notfall eine schnelle und sichere Flucht zu ermöglichen. Werden sie blockiert oder zugestellt, kann das im Ernstfall lebensgefährlich sein. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, kurz ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", schreiben deshalb klar vor: Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig in den erforderlichen Abmessungen freigehalten werden. Das bedeutet, dass dort weder Gegenstände gelagert noch andere Hindernisse platziert werden dürfen. Nur so ist sichergestellt, dass jeder im Notfall schnell und ohne Verzögerung den Weg ins Freie finden kann.

Mehr dazu und die genauen Vorschriften finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

 

 

 

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