Im gezeigten Foto sind zwei klare Sicherheitsmängel zu erkennen: Grünpflegearbeiten in der Höhe sowie die fehlende persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die Ladeschaufel eines Radladers wird als Standfläche genutzt und dient somit als Arbeitsplattform. Sie ist jedoch weder für das Heben von Personen ausgelegt noch ist sie gegen Absturz gesichert. Das stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar.
Zusätzlich fehlt bei der Arbeit mit der Heckenschere die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA). Dabei besteht gerade bei Grünpflegearbeiten bereits ein erhöhtes Risiko für Schnitt- und Augenverletzungen.
Eine Situation, wie sie im Garten- und Landschaftsbau oder auf kommunalen Bauhöfen häufig vorkommt: Der Radlader ist bereits vor Ort, der „kurze Schnitt“ soll schnell erledigt werden. Doch genau dabei wird die Gefahr oft unterschätzt.
Rechtliche Grundlagen
Bei Arbeiten in der Höhe sind geeignete Arbeitsmittel von der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer zur Verfügung zu stellen und von den Versicherten zu nutzen. Dies regeln unter anderem die DGUV Vorschrift 1 sowie die Betriebssicherheitsverordnung.
Bei Grünpflegearbeiten ist in der Regel das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung erforderlich. Auch dies ist in der DGUV Vorschrift 1 (§§ 28–31) festgelegt.
Was ist zu beachten?
- Auswahl geeigneter Arbeitsmittel für den Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen: Planen Sie Einsätze vorausschauend. Für Baum-/Heckenschnittarbeiten sind Hubarbeitsbühnen (Steiger) oder fahrbare Gerüste das Mittel der Wahl.
- Nur zugelassene Aufstiegshilfen wie z. B. Rollgerüste, Hubarbeitsbühnen oder Arbeitskörbe verwenden: Sollen ein Radlader oder ein Stapler Personen heben, muss zwingend ein dafür zugelassener, baumustergeprüfter Arbeitskorb verwendet werden.
- Geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen: Bei Arbeiten mit Heckenscheren sind Sicherheitsschuhe, Hand- und Augenschutz, sowie ggf. Gehörschutz zu tragen.
Die DGUV Regel 114-610 bietet hierzu konkrete Hilfestellungen für Arbeitsschutzmaßnahmen in der Grün- und Landschaftspflege. Sie ergänzt bestehende Unfallverhütungsvorschriften und staatliche Arbeitsschutzvorgaben und betrachtet praxisnahe Situationen gezielt unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit.