Prädikat „zuverlässig und hilfsbereit“ – Dokumentation für soziale Kompetenz
Die Schülerlots*innen nehmen durch ihre Tätigkeit eine wichtige soziale Aufgabe wahr – sie übernehmen nämlich Verantwortung für ihre jüngeren und im Straßenverkehr oftmals noch unerfahreneren Mitschüler*innen. Deshalb erhalten sie üblicherweise in ihren Schulzeugnissen einen entsprechenden Vermerk. Das dokumentierte Prädikat („zuverlässig und hilfsbereit“) kann sich bei späteren Bewerbungen auf eine Lehrstelle als hilfreich erweisen.
Aber auch Erwachsene (Eltern, Großeltern, Geschwister oder andere) können ein Ehrenamt als Schülerlotse, Schulweghelfer*in oder Schulbusbegleiter*in im Auftrag der Kommunen oder der Schulträger übernehmen. Zuständig für die hessischen Schülerlotsen ist die UKH. Für die Schulen und die eingesetzten Schülerlotsen ist der Versicherungsschutz beitragsfrei.
Und wenn dem Lotsen oder der Lotsin mal ein Fehler unterlaufen sollte: Über die so genannte Amtshaftung (Art. 34 Grundgesetz i.V.m. § 839 BBG) haften die im Schulwegdienst tätigen Personen in der Regel nicht selbst für die von ihnen verursachten Schäden, sondern die Gemeinde oder Stadt als Träger*in des Dienstes.