Letzte Änderung: 14. Februar 2026
Gefahrstoffe im Feuerwehreinsatz
Asbestverdacht: Maßnahmen an der Einsatzstelle
Asbest wurde wegen seiner vielen günstigen Materialeigenschaften über Jahrzehnte hinweg in großen Mengen beim Bauen verwendet. Erst später wurde erkannt, dass es ein krebserregender Stoff ist. Werden Asbestfasern eingeatmet, können sie sich dauerhaft in der Lunge festsetzen und schwere Erkrankungen wie Asbestose oder Krebs verursachen.
Asbestfasern werden freigesetzt, wenn das asbesthaltige Material beschädigt oder mechanisch bearbeitet wird, zum Beispiel durch Schleifen, Bohren, Sägen oder Brechen. Sind Asbestbauteile unbeschädigt, erfolgt in der Regel keine Faserfreisetzung.
An Brandstellen ist eine Asbestkontamination in der Regel nicht zu erwarten, kann jedoch – abhängig von der Situation – nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Wann ist Asbest zu erwarten?
Mit Asbest ist insbesondere in Gebäuden mit Bau- oder Sanierungsjahr zwischen 1930 und 1993 zu rechnen. In diesem Zeitraum wurde Asbest häufig verwendet, unter anderem in:
- Dach- und Fassadenplatten
- Dämmstoffen
- Putzen und Spachtelmassen
Kommt es bei einem Brand zur thermischen oder mechanischen Belastung asbesthaltiger Baustoffe, können diese platzen oder brechen. Dabei ist eine Freisetzung von Asbestfasern über die Luft möglich, insbesondere bei schwach gebundenem Asbest.
Ob tatsächlich eine Gefährdung besteht, hängt immer von der konkreten Einsatzlage und der realen Faserfreisetzung vor Ort ab. Nicht jede Brandstelle mit asbesthaltigen Bauteilen führt automatisch zu einer Gefährdung. Das größte Risiko besteht beim Einatmen von Asbestfasern.
Maßnahmen während des Brandereignisses
Besteht ein Asbestverdacht an der Einsatzstelle, sind folgende Punkte zu beachten:
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Tragen Sie eine geeignete PSA zum Schutz der Atemwege (FFP3-Masken für rückwärtige Einsatzkräfte und Atemschutzgerät für Einsatzkräfte im unmittelbaren Gefahrenbereich).
- Einsatzfahrzeuge: Stellen Sie Fahrzeuge nicht im Rauch oder der möglichen Ausbreitungsrichtung der Brandgas- bzw. Gefahrstoffwolke auf, halten Sie Fenster, Türen, Klappen und Rollläden geschlossen und schalten Sie die Lüftungen der Einsatzfahrzeuge ab.
Maßnahmen nach dem Brandereignis
Besteht der Verdacht, dass durch das Schadensereignis oder die Einsatztätigkeit Asbestfasern freigesetzt wurden und es zu einer Kontamination gekommen sein könnte, sind folgende Schritte zu beachten:
- Vorreinigung an der Einsatzstelle: PSA, Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstung bereits vor Ort vorreinigen. Dabei sind geeignete Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Atemschutz und die Verwendung von Einweg-Schutzanzügen zu beachten.
- Probenahme und Analyse: Bei anhaltendem Verdacht auf Verunreinigungen durch Asbestfasern kann eine orientierende Probennahme sinnvoll sein. Die Analyse erfolgt durch ein geeignetes bzw. akkreditiertes Labor oder einen Dienstleister. Hinweise zur Durchführung der Probenahme sind in der DGUV Information 205-035 „Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr“ (Abschnitt 4.5) beschrieben.
- Umgang mit kontaminierter Ausrüstung: Bis zur endgültigen Klärung sind PSA und Ausrüstung luftdicht zu verpacken und getrennt zu transportieren. Bestätigt sich der Asbestverdacht, muss eine Fachfirma die Dekontamination durchführen. Beim Verpacken kontaminierter Gegenstände ist geeignete PSA zu tragen.
- Hygiene und Eigenschutz: Alle bekannten Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Brandrauch, Verbrennungsrückständen und Gefahrstoffen sind konsequent einzuhalten. Diese Maßnahmen reduzieren in der Regel auch das Risiko einer Gefährdung durch Asbestfasern. Weiterführende Informationen finden sich ebenfalls in der DGUV Information 205-035 „Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr“.
Verpflichtende Dokumentation der Asbestexposition
Über exponierte Einsatzkräfte muss ein Expositionsverzeichnis durch den Träger oder Trägerin der Feuerwehr geführt werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung. Ziel des Expositionsverzeichnisses ist es, bei Einsatzkräften im Fall einer späteren Erkrankung einen möglichen Zusammenhang zu einer Exposition während eines Einsatzes herstellen zu können.
Umsetzung in der Feuerwehr
Die Dokumentation kann in den Atemschutznachweis integriert werden. Die DGUV stellt hierzu die Arbeitshilfe „Kombinierte Atemschutz- und Expositionsdokumentation (KoAtEx-Dok)“ bereit. Ergänzend stehen erläuternde Hinweise zur Anwendung der Arbeitshilfe zur Verfügung
Langfristige Datensicherung
Die erfassten Daten können in ein Expositionsverzeichnis, zum Beispiel in die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV, übertragen werden. Die ZED gewährleistet:
- DSGVO-konforme Speicherung
- Aufbewahrung über mindestens 40 Jahre
- Verfügbarkeit der Daten bei späteren berufsbedingten Erkrankungen
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Häufige Fragen
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Eine spezielle Eignungsuntersuchung für den "einfachen" Feuerwehrdienst gibt es nicht. Untersuchungen etwa zum Nachweis der Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25) und Arbeiten mit Absturzgefahr (G 41) werden von der Unfallkasse Hessen für den Feuerwehrdienst nicht gefordert. Bestehen jedoch Zweifel daran, dass ein*e Feuerwehrangehörige*r aus gesundheitlichen Gründen zum Führen eines Fahrzeugs, zu Arbeiten mit Absturzgefahr oder auch zu anderen Feuerwehrtätigkeiten geeignet ist, so soll er oder sie von einem mit den Aufgaben der Feuerwehr vertrauten Arzt oder einer Ärztin untersucht werden.
Für den Einsatz- und Übungsdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr sind Eignungsuntersuchungen nur für spezielle Tätigkeiten erforderlich (§ 6 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49).
Die körperliche Eignung ist nach dem Stand der Medizin (z. B. "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" oder feuerwehrspezifisches Regelwerk) regelmäßig nachzuweisen.