Es muss sich außerdem um eine dem anderen Privathaushalt ernsthaft dienende Tätigkeit handeln, die auch von Personen in einem Beschäftigungsverhältnis oder von einem gewerblichen Unternehmen verrichtet werden könnte. Der Umfang der Tätigkeit muss über die bloße Handreichung hinausgehen und darf nicht unternehmerähnlich sein.
Ob man für die Hilfe einmalig geringfügig entlohnt wurde, also z. B. ein Entgelt oder Sachleistungen wie Theaterkarten, Blumenstrauß oder Ähnliches bekommt, spielt für den Versicherungsschutz grundsätzlich keine Rolle. Mäht aber jemand bei einer Nachbarin alle zwei Wochen den Rasen und wird dafür bezahlt, so handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung, die bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss!
Die Unfallkasse Hessen ist zuständig für alle die oben genannten Unterstützungsangebote, die im Bundesland Hessen durchgeführt werden. Der Versicherungsschutz ist für Kommunen und Helfer*innen beitragsfrei. Menschen, die für Nachbarschaftshilfe-Vereine tätig werden, sind bei der BGW versichert.