Und wer zahlt das alles?
Die zuständige Unfallversicherung für Haushaltshilfen, Putzkräfte und anderes Hauspersonal ist für Privathaushalte in Hessen die Unfallkasse Hessen. Die UKH übernimmt nach einem solchen Arbeitsunfall alle Kosten, die mit dem Unfall in Verbindung stehen: ambulante und stationäre Behandlungen, notwendige Therapien, Fahrtkosten, Verletztengeld und im Ernstfall sogar Rente.
Und wie melde ich meine Haushaltshilfen zur Unfallversicherung an?
Alle privaten Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, das Hauspersonal abzusichern. Dazu gehört die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallkasse Hessen übernimmt im Gegenzug die Haftung des Arbeitgebers bei Arbeits- und Wegeunfällen. Der Haushaltsvorstand zahlt Beiträge – die UKH übernimmt die Unfallkosten. Die Anmeldung nimmt bei einem monatlichen Einkommen von bis zu 520 Euro die Minijobzentrale entgegen, bei mehr als 520 Euro im Monat melden Sie sie direkt bei der UKH an.