Und wie melde ich meine Haushaltshilfen zur Unfallversicherung an?
Alle privaten Arbeitgebenden sind gesetzlich verpflichtet, das Hauspersonal abzusichern. Dazu gehört die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallkasse Hessen übernimmt im Gegenzug die Haftung des Arbeitgebenden bei Arbeits- und Wegeunfällen. Der Haushaltsvorstand zahlt Beiträge – die UKH übernimmt die Unfallkosten. Die Anmeldung nimmt bei einem monatlichen Einkommen von bis zu 556 Euro die Minijobzentrale entgegen, bei mehr als 556 Euro im Monat melden Sie sie direkt bei der UKH an.