Nein. Anrechenbare Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Eine detaillierte Beschreibung dieser Aufgaben findet sich in den Anhängen 3 und 4 der Vorschrift. Tät
Ein Betrieb im Sinne der DGUV Vorschrift 2 ist eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist. Eine Gemeinde oder ein Landkr
Nein. Ein Betrieb im Sinne der DGUV Vorschrift 2 wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszwecks und nicht nach Tätigkeiten einer einzigen Betreuungsgruppe zugeordnet. Die Vorschrift enthält
Schüler*innen, Studierende, ehrenamtlich Tätige und Kita-Kinder werden vom Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) nicht erfasst. Daher ist für diese Personen keine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnisc
Wenn Betreute in Behindertenwerkstätten arbeiten, gelten sie als Beschäftigte, für die eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung vorzusehen ist.
Ja. Bei Leiharbeitnehmer*innen sind sowohl die Regelungen der DGUV Vorschrift 2 für den Verleiherbetrieb (WZ-Kodes 78.2 und 78.3) als auch die für den Entleihbetrieb zu berücksichtigen. Im Entleihbetr
Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des ASiG ausdrücklich auf „Beschäftigte“, nicht auf „Versicherte“. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die DGUV Vorschrift 2 (und damit auch das AS
Die Unternehmen können die betriebliche Betreuung besser und passgenauer ausgestalten, da sowohl Betriebsarzt*Betriebsärztin als auch Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Kompetenzen einbringen. Die e
Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem ASiG. Die betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf und ergänzt sie auf der Basis der spezifischen betrieblichen Gefährdungssitu