Die Arbeit in der Kita oder Krippe ist, bezogen auf das Infektionspotential, z. B. der im Gesundheitsdienst gleichzusetzen. Die UKH prüft auch bei Erzieher*innen und Personen, die im Bereich der Sozialarbeit tätig sind, ob statt eines Arbeitsunfalls eine Berufskrankheit vorliegen kann.
Alle bereits gemeldeten Versicherungsfälle von Erzieher*innen und Sozialarbeitenden im Zusammenhang mit COVID-19 werden nachträglich in das BK-Verfahren überführt.