Erweiterung für Kita-Beschäftigte

COVID-19 Infektion kann Berufskrankheit sein

Eine Infektion von Beschäftigten mit COVID-19 in der Kindertagesstätte kann als Berufskrankheit (BK) anerkannt werden.

Öffnet eine Lightbox: Ein Junge spielt mit Bauklötzen, die Erzieherin schaut dem Kind beim bauen zu.

Bild: © Trendsetter Images, Adobe Stock

Die Arbeit in der Kita oder Krippe ist, bezogen auf das Infektionspotential, z. B. der im Gesundheitsdienst gleichzusetzen. Die UKH prüft auch bei Erzieher*innen und Personen, die im Bereich der Sozialarbeit tätig sind, ob statt eines Arbeitsunfalls eine Berufskrankheit vorliegen kann.

Alle bereits gemeldeten Versicherungsfälle von Erzieher*innen und Sozialarbeitenden im Zusammenhang mit COVID-19 werden nachträglich in das BK-Verfahren überführt.

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