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DGUV Informationen

03/2019

Zusatzausrüstung an persönlicher Schutzausrüstung der Feuerwehr

DGUV Information 205-031

Artikelnummeri 205-031
Seiten16
Barrierefrei nein

Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen im Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV hat die DGUV Information „Zusatzausrüstung an persönlicher Schutzausrüstung der Feuerwehr“ (DGUV Information 205-031) erstellt, die die Mindestanforderungen an Zusatzausrüstungen hinsichtlich der Wechselwirkung mit der persönlichen Schutzausrüstung der Feuerwehr während der Benutzung beschreibt. Sie richtet sich in erster Linie an die Trägerin bzw. den Träger der Feuerwehr nach landesrechtlichen Vorschriften und soll Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Unfälle und Gesundheitsgefahren bei Ausbildung, Übungen und Einsätzen vermieden werden können.

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