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Merkblätter

06/2026

NEU
Abgase von Dieselmotoren in Feuerwehrhäusern und Stützpunkten von Hilfeleistungsorganisationen

Fachbereich AKTUELL FBFHB-027

Artikelnummer 5-071
Seiten 6
Barrierefrei ja

Fahrzeuge der Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen mit Dieselmotoren setzen Abgase frei, die aus partikelförmigen und gasförmigen Anteilen wie z. B. Dieselrußpartikel, Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2), Kohlenstoffmonoxid (CO) und Kohlenstoffdioxid (CO2) bestehen. Beim Umgang bzw. bei einer Belastung durch Gefahrstoffe ist die Gefahrstoffverordnung auch bei freiwilligen Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen zu beachten. Konkretisiert wird die Gefahrstoffverordnung durch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), wie z. B. die TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“.

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