"Gefahr erkannt, Gefahr gebannt" – dieses Motto bringt auf den Punkt, warum Unterweisungen unverzichtbar für den Arbeitsschutz sind: Nur, wenn Beschäftigte alle Gefährdungen kennen, können sie Risiken gezielt minimieren. Deswegen müssen sie regelmäßig unterwiesen werden. Oft wird diese Aufgabe von Führungskräften übernommen. Praxisnahe Tipps liefert die neue Ausgabe von top eins.
Pflicht zur Unterweisung: Das sagt das Arbeitsschutzgesetz
Ob bei der Arbeit mit Gefahrstoffen, Maschinen oder am Bildschirm: Jede Tätigkeit birgt Risiken. Grundsätzlich sind Arbeitgebende verantwortlich, Beschäftige über diese aufzuklären und "während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen", heißt es in Paragraf zwölf des Arbeitsschutzgesetzes. Übertragen wird diese Pflicht häufig auf die direkten Vorgesetzten, da sie ihr Team am besten kennen.