Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen machten eine Überarbeitung notwendig.
Parallel erscheint die neue DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“. Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV. Die einzelnen Unfallversicherungsträger müssen die neue DGUV Vorschrift 49 jetzt jeweils für ihr Zuständigkeitsgebiet in Kraft setzen. Die ersten haben dies zum 01.01.2019 bereits vollzogen. Die UKH hat die Vorschrift zum 01.10.2019 in Kraft gesetzt.