Öffentliche Bekanntmachung

DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ tritt in Kraft

Mit der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ erscheint im Jahr 2019 erstmals eine spezielle Vorschrift für den ehrenamtlichen Feuerwehrbereich (Freiwillige Feuerwehr). Die Vorschrift ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist.

Titelseite DGUV Vorschrift 49, Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren

Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen machten eine Überarbeitung notwendig.

Parallel erscheint die neue DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“. Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV. Die einzelnen Unfallversicherungsträger müssen die neue DGUV Vorschrift 49 jetzt jeweils für ihr Zuständigkeitsgebiet in Kraft setzen. Die ersten haben dies zum 01.01.2019 bereits vollzogen. Die UKH hat die Vorschrift zum 01.10.2019 in Kraft gesetzt.

Hier gelangen Sie zur neuen DGUV Vorschrift „Feuerwehren“.

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