Die Träger von Feuerwehren bzw. Hilfeleistungsorganisationen müssen vor der Wiederaufnahme abwägen, in welchem Umfang dies in der aktuellen Situation möglich bzw. erforderlich ist und stellen dafür die nötige Ausrüstung (z. B. Mund-Nase-Bedeckung/-Schutz, Atemschutz, Hygieneartikel) zur Verfügung. Sie treffen diese Entscheidung unter Berücksichtigung der Pandemielage vor Ort.
Zu Maßnahmen, die erforderlich werden können, informiert beispielsweise der Bundesfeuerwehrarzt auf der Homepage des Deutschen Feuerwehrverbandes. Um zu beurteilen, welche Maßnahmen für den Übungs- und Ausbildungsbetriebes erforderlich sind, sollten auch die Hinweise der DGUV zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Corona-Virus und den pandemiebedingten Einschränkungen beachtet werden. Dort finden Sie auch eine Hilfestellung, wie der Arbeitsschutzstandard bei der Feuerwehr eingehalten werden kann, wenn der Ausbildungs- und Übungsdienst wiederaufgenommen wird.